In Teil 1 wurde hauptsächlich der Anwendungsbereich der PSA-BV umschrieben. Teil 2 befasst sich mit den konkreten Pflichten bei der Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung.
Die Rechtskommentierung erfolgt in Bezug auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV). Die PSA-BV beruht auf europäischen Vorgaben. Konkret handelt es sich um die Umsetzung der dritten Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 16 Abs. 2 RL 89/391/EWG. Die europäische Richtlinie „über Mindestvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ wurde durch die PSA-BV in nationales Recht umgesetzt und trat am 20.12.1996 in Kraft. Ihre nationale Ermächtigungsgrundlage beruht auf den §§ 18, 19 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.