Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und somit auch Schutzhandschuhe werden nach PSA-Richtlinie 89/686/ EWG generell in die Kategorien I, II und III eingeordnet. Chemikalienschutzhandschuhe werden ausnahmslos der Kategorie III zugeordnet, die eine Baumusterprüfung mit anschließender regelmäßiger Überwachung zwingend fordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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