Betriebliche Prävention
 

Der Holzsplitter im Parkettboden und die Schulleiterin, die es „unterließ, die Turnhalle für den Sportunterricht zu sperren“
Zur strafrechtlichen Verantwortung für den Zustand von Räumlichkeiten

Das Amtsgericht Leipzig hatte 2012 über folgenden Fall zu entscheiden:

Am 28. Februar 2011 teilte die Schulleiterin einer Mittelschule dem Schulverwaltungsamt mit, dass „das Parkett der Schulturnhalle zum Teil lose sei und Verletzungen zu befürchten“ sind. Am 5. März 2012 stolperte ein Schüler auf dem Parkett, bohrte sich einen 25 cm langen Parkettsplitter in den Fuß und riss sich zwei Sehnen am Fuß. Der Schüler wurde über einen Monat stationär behandelt. Das Amtsgericht Leipzig erließ gegen die Schulleiterin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.01.11
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ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-05