| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
+++ Immer mehr langfristige und schwere Erkrankungen +++ Erneuerbare Energien wachsen in allen Sektoren +++ Bundesverband Klimaanpassungswirtschaft gegründet +++ Was Hitze die Gesellschaft kostet +++ Mittlerweile 16.300 Hitzetote in diesem Sommer +++ Neue Prüfkriterien für Büromöbel +++ BAuA-Daten für die Forschung +++ Klimawandel erhöht Gesundheitsrisiken in Europas Städten deutlich +++ Weniger Emissionen +++ Vernichtungsverbot & Transparenzpflicht +++ Wenig Zuversicht +++ Erhöhtes Risiko für Grauen Star +++ Berufskrankheit anerkannt +++ Kleine Räder, großes Risiko +++ Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet +++ Ältere SCC-Personenzertifikate ab November 2026 ungültig +++ Flugzeugpersonal stirbt häufiger an strahlenbedingtem Krebs +++ Pestizide am Arbeitsplatz könnten ALS-Risiko erhöhen +++ Teilkrankschreibung: Hälfte der HR-Verantwortlichen ist skeptisch +++ Neue OECD-Prüfricht-linie für Nanomaterialien in der Umwelt +++ BGW und VBG eröffnen das PREVIER in Hamburg: Lernort für sicheres und gesundes Arbeiten +++ Stressdiagnosen bei Berufstätigen auf Höchststand +++
Immer mehr Unternehmen rufen ihre Mitarbeitenden zurück ins Büro. Die Argumente klingen übergreifend immer gleich; hier muss und sollte auch der Arbeitsschutz genauer hinhören und hinschauen.
Mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen stellt die Arbeitswelt das größte Präventionssetting in Deutschland dar. Die über 9.000 Betriebsärztinnen und -ärzte leisten bereits heute einen bedeutenden Beitrag zur allgemeinen medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung. Am Arbeitsplatz erreichen sie Menschen, die sonst nicht oder nur selten zum Arzt gehen.
Der Klimawandel verändert Arbeitsbedingungen zunehmend. Häufigere und intensivere Hitze, längere Dürreperioden, intensivere Starkregenereignisse sowie höhere Risiken durch Flusshochwasser und Stürme haben die Art, wie wir arbeiten, grundlegend verändert und führen zu neuen sowie verstärkten beruflichen Belastungen (Bauer et al., 2022).
Im modernen Arbeitsschutz bilden technische Schutzmaßnahmen die Grundlage, um Gefährdungen möglichst direkt an der Quelle zu vermeiden oder zu minimieren. Nach dem gesetzlich verankerten TOP-Prinzip haben sie Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, da sie kollektiv wirken und das Risiko weitgehend unabhängig vom Verhalten der Beschäftigten reduzieren.
Der Einsatz von Fremdfirmen, Werkvertragsunternehmen und anderen externen Dienstleistern gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Nicht immer im Aufmerksamkeitsfokus ist allerdings, dass mit dem Zusammentreffen von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber eigenständige arbeitsschutzrechtliche Kooperationspflichten entstehen können. § 8 ArbSchG belässt die Verantwortung grundsätzlich beim jeweiligen Arbeitgeber, verlangt aber eine Zusammenarbeit an den arbeitsschutzrechtlichen Schnittstellen.
Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen mit der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur in dem Vierteljahrhundert von 1919 bis 1945 haben die Väter und (wenigen) Mütter des Grundgesetzes (GG) am 23. Mai 1949 der jungen Bundesrepublik Maßstäbe für demokratische Wahlen mit auf den weiteren Lebensweg gegeben.
Bericht über ein Buch zum missverstandenen § 13 ArbSchG und zum unvermeidbaren Arbeits-, Beamten- und Haftungsrecht bei Pflichtenübertragungen in Unternehmen
Berufskrankheiten wurden erst viele Jahre nach Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung kodifiziert. Sie sind oft gekennzeichnet durch eine Gemengelage von juristischen, medizinischen und technischen Fragen und gelten als eine der schwierigsten Materien im Sozialrecht.
Die Verdrängung von betrieblichen, durch die gesetzliche Unfallversicherung des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches geschützten Handlungen durch eigenwirtschaftliche, unversicherte Aktionen am Arbeitsplatz ist nicht anzunehmen, wenn das mögliche gefahrerhöhende Motiv noch in der versicherten Tätigkeit liegt. Dies belegen beispielsweise die folgenden Gerichtsentscheidungen.
+++ Weiterbildungen zu Sicherheit und Brandschutz: VdS-Lehrgangsbroschüre 2027 +++ Praktische Schutzoption bei knienden Arbeiten +++ Bierbaum-Proenen (BP) veröffentlicht kostenlosen Normenratgeber für PSA +++
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes entstehen bundesweit Anbauvereinigungen, häufig auch Cannabis Social Clubs (CSC) genannt. Viele Verantwortliche unterschätzen dabei, dass der Anbau, die Verarbeitungsschritte im Rahmen des Trocknens, Verpackens und Lagerns sowie die Weitergabe nicht in einem „vereinsinternen Schonraum“ stattfinden. Arbeitsschutz, Hygiene, Qualitätssicherung und nachvollziehbare Prozesse werden schnell zu entscheidenden Faktoren – auch mit Blick auf behördliche Kontrollen, Rückverfolgbarkeit und Haftung. Wir haben mit Ulrich Dahmen darüber gesprochen, worauf Vorstände achten sollten und welche Standards sich in der Praxis bewährt haben.
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