| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-02 |
+++ Beruflicher Stress begünstigt Schlafprobleme +++ Vorsicht Quarzstaub! +++ HU bei Nutzfahrzeugen: Mängelquote unverändert hoch +++ Deutsche Post stärkt Gesundheit mit Ergo2 +++ Photovoltaik: Erweiterte Vereinbarung stärkt Sicherheit und Zusammenarbeit +++ Informationen zum Digitalen Produktpass +++ Recycling von Elektrobatterien bietet viele Vorteile +++ Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit trifft mehr Jüngere +++ Asbest bleibt Todesursache Nummer eins +++ Neue Grenzwerte +++ Neuer Standort +++ Weniger Unfälle +++ Schwache Immunabwehr +++ Aktuelle Zahlen +++ Mehr UV-Strahlung +++
Deutschland ist eine führende Exportnation und verzeichnet im Export von Dienstleistungen kontinuierlich hohe Umsätze. Hier machen viele Unternehmen ihre Geschäfte, stehen dabei aber vor enormen globalen Herausforderungen. Bei „spontanen“ Auslandsprojekten oder Dienstreisen besteht das Risiko, dass Beschäftigte unvorbereitet mit Gefahrstoffen vor Ort in Berührung kommen bzw. einer Exposition ausgesetzt sind.
Fachkunde bedeutet nicht, alles selbst wissen zu müssen. Entscheidend ist, Gefährdungen fachgerecht beurteilen zu können und zu erkennen, wann zusätzliches Wissen gebraucht wird. Gerade für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) kann Fachkunde im Team entstehen und durch passende Hilfen ergänzt werden.
Für moderne Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen wirtschaftlicher Standard. Oft reichen interne Kapazitäten nicht aus. Externe Fachkräfte verfügen außerdem über Flexibilität und Know-how, das der Auftraggeber nicht selbst bereitstellen kann. Sei es, weil es zu selten benötigt wird, sei es, weil die notwendigen Fachkräfte fehlen.
Das Limit Info Tool für elektromagnetische Felder (EMF-LIT) unterstützt Fachkundige dabei, zulässige Werte aus unterschiedlichen Regelwerken schnell und fehlerfrei zu bestimmen und übersichtlich darzustellen. Mit der neuen Variante wird das Tool um den Reiter „Werkzeuge“ erweitert.
Die Gestaltung eines gesunden Raumklimas in Arbeitsstätten umfasst nicht nur die Sicherstellung eines zuträglichen thermischen Klimas, sondern auch den Schutz vor Belastungen durch weitere Arbeitsumgebungsfaktoren wie Luftqualität, Beleuchtung und Lärm. Diese Umgebungsfaktoren wirken dabei nicht isoliert, sondern können sich gegenseitig beeinflussen.
Die Zulässigkeit der Ladenöffnungszeiten und die Zulässigkeit der Arbeitnehmerbeschäftigung haben in den Ursprüngen ein gemeinsames Wesen. Dennoch sind sie in rein rechtlicher Betrachtung heutzutage nicht mehr gleichzusetzen. Gleichwohl bestehen Überschneidungen.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im März 2024 die wissenschaftliche Empfehlung beschlossen, die durch berufliche Pestizidanwendungen verursachte Parkinson-Erkrankung in die sogenannte Berufskrankheitenliste – Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – aufzunehmen. Aufgrund der neuen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die Berufskrankheitenliste nunmehr mit Wirkung vom 01. August 2026 mit der neuen Nr. 1322 angepasst.
Das Dolomitwerk Wellen an der Mosel im Landkreis Trier-Saarburg ist das größte aktive Bergwerk in Rheinland-Pfalz. Zum Verfüllen untertägiger Hohlräume (Versatz) wollte das Bergwerk auch Gleisschotter verwenden, der als gefährlicher Abfall eingestuft war.
Wenn eine in einem Arbeitsverhältnis beschäftigte oder als Unternehmer tätige versicherte Person während ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder einen Berufsunfall erleidet, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Das setzt allerdings voraus, dass tatsächlich ein solches Versicherungsverhältnis nachgewiesen werden kann.
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