| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-03 |
+++ Rentenanpassung und Leistungen der Unfallversicherung +++ Neue Ökodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur +++ NIS2-Umsetzungsgesetz greift +++ Verpackungsverordnung wird angewendet +++ EU-Batterieverordnung: Zentrale Pflichten greifen 2026 +++ Viele arbeiten krank, andere schwänzen +++ Spanien richtet ein Netzwerk von Hitzeschutzraumen ein +++ NPK erweitert Bundesrahmenempfehlungen um Klimaanpassung +++ Lkw-Stellplatzmangel bleibt Sicherheitsrisiko +++ PFAS: Schnellnachweis für Vor-Ort-Analysen +++ Stadtgrün schützt vor psychischen Erkrankungen +++ Schulfach für Gesundheit +++ Gesundheitsprobleme durch Luftverschmutzung +++ EUROSHNET-Konferenz 2026: Arbeitsschutz im digitalen und grünen Wandel +++ Unsichtbare Gefahr im Flugzeug – Studie offenbart Partikelbelastung +++ Deutlich mehr Fehltage wegen Burnouts +++ PFAS: Innovativer Filter gegen Ewigkeitschemikalien entwickelt +++ Psychische Erkrankungen sind Hauptgrund für Berufsunfähigkeit +++
Frachtenbörsen, Spotmärkte, Ladeslots – die Digitalisierung macht Transport- und Verladeprozesse immer unpersönlicher. Gerade bei Engpässen wird auf Online-Vergaben zurückgegriffen, werden Speditionsaufträge an bislang unbekannte Anbieter vergeben, die diese gegebenenfalls untervergeben.
Logistikunternehmen stehen heute vor besonderen Herausforderungen. Neben Zeitdruck und fehlenden Fachkräften erschweren Sprachbarrieren und der teilweise große Einsatz von Leiharbeitern die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Seit über zwei Jahrzehnten bildet das ADR-Kapitel 1.10 das Fundament für die Sicherung von Gefahrgütern mit hohem Gefahrenpotenzial. Was ursprünglich als Reaktion auf globale Sicherheitsbedrohungen entstand, ist heute ein zentraler Bestandteil der Sicherung der Gefahrgut-Transporte.
Prokrastination, das paradoxe Aufschieben des eigentlich Gewollten, ist in der modernen Arbeitswelt – und nicht nur dort – zu einem Modewort geworden. Ob in Büro, Verwaltung, Forschung oder Handwerk – Menschen wissen oft, was zu tun wäre, und tun es dennoch nicht. In öffentlichen Diskussionen wird dieses Verhalten zunehmend pathologisiert: als Defizit, psychische Störung oder Ausdruck innerer Dysfunktion.
Der Klimawandel wirkt sich zunehmend auf die Arbeitswelt aus: Hitze, UV-Strahlung und extreme Wetterereignisse können das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen – mit Folgen wie Produktivitätsverlusten und einer erhöhten Anzahl von Arbeitsunfällen.
Wie lassen sich die Ergebnisse der Befragung aus Sicht der Praxis bewerten? Dazu wurden zwei Personen mit langjähriger Expertise befragt, die zentrale Funktionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz innehaben
Wenn es um Arbeitsschutz und Gesundheit geht, denken viele zuerst an Produktionsmitarbeitende, an Werkstattpersonal oder an Außendienstkräfte. Arbeitsschutz betrifft alle, ob im Blaumann, im Laborkittel oder im Business-Outfit. Doch wie steht es eigentlich um die Sicherheit und Gesundheit der Geschäftsführung?
Der Arbeitsunfall ist der traditionelle und älteste Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist nach wie vor von großer praktischer Bedeutung, weil sich immer noch pro Jahr etwa 1 Million „normale“ Arbeitsunfälle und eine fast gleiche Anzahl von Schulunfällen ereignen.
Mit Vokabeln wie Entbürokratisierung, Deregulierung, Bürokratieabbau oder zuletzt „Bürokratierückbau“ haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten alle Bundesregierungen ein Thema auf die Fahnen geschrieben, dessen Lösung vornehmlich den kleinen und mittelständischen Betrieben zugutekommen sollte: Die Entlastung von betrieblichen Verwaltungsarbeiten wie Schriftformerfordernissen und Dokumentationspflichten, die Arbeitszeit und Arbeitskraft binden, ohne dass der Nutzen erkennbar wäre, steht dabei aktuell beim Arbeitsschutz im Fokus.
Im Vorwort der am 8. August 2023 vom Ausschuss für Mutterschutz erlassenen AfMu-Regel (MuSchR) „Gefährdungsbeurteilung“ Nr. 10.1.01 war die Rede von „verbindlichen sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Regeln, die der AfMu aufstellt“: MuSchR „sind verbindliche Umsetzungsvorgaben (mit der Möglichkeit der begründeten Abweichung)“.
+++ Aktualisierte CLP-Praxishilfe: Jetzt mit den neuen Gefahrenklassen +++ WERMA erweitert erfolgreiche MC55-Serie um die „MC55 High“ +++ Helly Hansen Workwear präsentiert die hochwertige Winterjacke Magni Evolution +++ EKASTU-Augendusche Aqua Push – Eine saubere Sache +++
Unternehmerinnen und Unternehmer sind unabhängig von Größe oder Branche für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Bei dieser Aufgabe werden sie fachkundig von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Grundlage hierfür ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2, die das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) konkretisiert.
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