DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-27 |
+++ Hitze ist ein Risikofaktor im Straßenverkehr +++ EU-Kommission führt Schwellenwerte für DMAC und NEP ein +++ Psychische Gesundheit in Clubs – Vorbild für andere Branchen +++ BARMER startet „Menopause@work“ +++ A+A 2025: Die Weltleitmesse für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit bei der Arbeit +++ Überstunden im Gesundheits- und Sozialwesen +++ Neue Grenzwerte für den Arbeitsschutz veröffentlicht +++ Neuer Vorstandsvorsitzender der DGUV +++ Stress als Risiko +++ Mehr Hitzeschutz gefordert +++ Keine Entgeltfortzahlung bei AU nach Tattoo +++ Melamin bleibt besorgniserregender Stoff +++ Ein Drittel erhält Diagnose Allergie +++ Gefährdungsbeurteilung per Chatbot +++ Ständige Erreichbarkeit gilt bei Beschäftigten als Gesundheitsrisiko +++ Erhöhte krankheits-bedingte Fehlzeiten im 1. Quartal 2025 +++ Ranking der Gesundheitsgefährdung im Beruf +++ Nationaler Aktionsplan beschlossen +++ Keine gefährlichen Mängel an Wallboxen +++
Die Cybersicherheit ist ein zentrales Thema unserer Zeit. Allein 2024 wurden 131.391 Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität registriert, wobei Tatbestände wie Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage einen Gesamtschaden von 266 Milliarden Euro in deutschen Unternehmen verursachten.
Das Sell & Buy Quiet-Konzept unterstützt als Erweiterung des bekannten Buy Quiet-Konzepts Arbeitgeber bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Auswahl neuer Arbeitsmittel unter dem vorrangigen Gesichtspunkt der Lärmminderung. Es nimmt auch Maschinenhersteller in die Pflicht, gemäß europäischer Produktsicherheitsvorschriften Risiken durch Geräuschemission während der Konstruktion ihrer Produkte so weit wie möglich zu verringern.
Automatisierte Sicherheitssysteme und Produktsicherheit sind eng miteinander verknüpft und ergänzen sich. Der technologische Fortschritt, insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung, ermöglicht es, Produktionsprozesse und Produkte kontinuierlich zu überwachen und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Damit bilden sie eine unverzichtbare Grundlage für sichere, zuverlässige und wettbewerbsfähige Produktions- und Arbeitsumgebungen.
In diesem aktuellen Übersichtsbeitrag sind mit dem medizinischen Begriff „Keime“ primär Bakterien gemeint, obwohl auch Viren, Pilze und Parasiten Keime im medizinischen Sinne sind.
Das Thema der „Biogefährdungen“ am Arbeitsplatz ist sicher nicht neu. Klimawandel und Globalisierung rücken aber Gefahren durch Biostoffe sowie Schadorganismen verstärkt in den Fokus von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Beitrag stellt die Vielfalt der aktuellen Herausforderungen anhand mehrerer Beispiele vor: von Forschungsprojekten zu Bioallergenen bis hin zur Nestbekämpfung von Asiatischen Hornissen.
Seit November 2024 gibt es eine neue Grundlage für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: den Mustertext der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2. Besonders sieben zentrale Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten, den fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit gezielter zu nutzen.
Die Notwendigkeit betrieblicher Prävention wird niemand ernsthaft bestreiten.
Neue Arbeitswelten, neue Arbeitsformen und ein sich wandelndes Verständnis von dem Zusammenwirken von Arbeit und Privatem führen zu neuen Diskussionen um das Arbeitszeitrecht. Die alten Arbeitsformen mit starren Arbeitszeiten sind nicht mehr für alle Branchen von Relevanz. Regelmäßig wird auch diskutiert, inwieweit die aktuellen Höchstarbeitszeiten als noch zeitgemäß anzusehen sind.
Tragische Unfälle und schwere Krankheiten sind oftmals Auslöser von Reformen, in deren Verlauf erst sichtbar wird, wie viele Menschen davon ebenfalls betroffen sind. So führte der Tod des 8-jährigen Björn Steiger bei einem Verkehrsunfall im Mai 1969 dank des unbeirrten Kampfes seiner Eltern zur „112“ als einheitliche Notrufnummer in ganz Deutschland.
Immer wieder wird behauptet, alte Anlagen und Gebäude seien stets auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder bei Verschärfungen technischer Regeln nachzurüsten. Dass das nicht zutreffend ist, bestätigt das OLG Düsseldorf in einem Mietrechtsfall.
Erleiden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit einen Unfall, dann ist jeweils genau zu prüfen, ob ein von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützter Arbeitsunfall vorliegt oder nicht.
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Die Anforderungen in vielen Berufen steigen kontinuierlich, die Belastungen werden komplexer und der Druck nimmt zu. Das hat Konsequenzen: Psychische Erkrankungen wie Burnout und Erschöpfung sind heute eine der Hauptursachen für Ausfallzeiten in Unternehmen – mit enormen Folgen für Betroffene, Führungskräfte und Betriebe.
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